Vier Fragen
Die der Vortrag beantwortet.
Bin ich betroffen? Was muss ich tun? Was passiert, wenn ich es nicht
tue? Und womit fange ich an? In dieser Reihenfolge, weil jede weitere
Frage sinnlos ist, solange die erste offen ist.
01
Betroffenheit
Die Systematik aus Sektor, Größe und Sonderfällen. Anhang I und
Anhang II, der Unterschied zwischen „wesentlich“ und „wichtig“ –
und warum er für die Aufsicht erheblich ist.
- Betroffenheit unabhängig von der Größe
- Betroffen über die Lieferkette, auch ohne eigene Einstufung
02
Pflichten der Leitung
Was Artikel 20 verlangt: billigen, überwachen, sich schulen lassen.
Drei Verben, die in der Praxis unterschätzt werden – „billigen“
heißt nicht „zur Kenntnis nehmen“.
- Haftung: was tatsächlich im Raum steht
- Schulungspflicht für Leitung und Belegschaft
03
Die zehn Mindestmaßnahmen
Artikel 21 im Durchgang: Risikoanalyse, Vorfallbewältigung,
Betriebskontinuität, Lieferkette, sichere Beschaffung,
Wirksamkeitsbewertung, Cyberhygiene und Schulung, Kryptografie,
Personalsicherheit und Zugriffskontrolle, MFA.
- Risikobasiert und verhältnismäßig – richtig angewendet
04
Meldewesen
Die drei Stufen: Frühwarnung nach 24 Stunden, Meldung nach
72 Stunden, Abschlussbericht nach einem Monat. Und die Frage,
an der es in der Praxis scheitert: Was ist ein „erheblicher“
Vorfall?
- Der interne Weg vom Mitarbeiter zur Behörde
05
Lieferkette
Der Teil, der am meisten Arbeit macht: Dienstleister erfassen und
einstufen, Anforderungen vertraglich verankern, kritische
Dienstleister überwachen.
06
Vom Gap zur Roadmap
Projektstruktur, Rollen und Ressourcen, Synergien mit ISO 27001,
BSI-Grundschutz und DSGVO. Dazu die typischen Fehler in
NIS2-Projekten – und wie man an Budget kommt.